Unterstützung für Härtefälle

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Härtefallmassnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie. Die Seite informiert über den schweizweiten Rahmen für diese Massnahmen, wie ihn die Covid-19-Härtefallverordnung 2020 (HFMV 20) und die Covid-19-Härtefallverordnung 2022 (HFMV 22) festlegen.

Für die Umsetzung sind die einzelnen Kantone zuständig. Unter Härtefälle – Kontaktstellen Kantone finden Sie die Kontaktdaten um sich über die kantonalen Besonderheiten zu informieren.

Härtefälle – Kontaktstellen Kantone

Für die Bearbeitung der Gesuche sind die Kantone zuständig. Ein Unternehmen kann sein Gesuch an den Kanton richten, in dem das Unternehmens am 1. Oktober 2020 seinen Sitz hatte. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Liste mit den Kontaktinformationen der Kantone:

Kontaktstellen Kantone 

 

Neuste Entwicklungen

27.11.2024: Covid-19-Härtefallhilfen: Liquidationsgewinne von Einzelunternehmen gelten nicht mehr als Verstösse
Unternehmen, die eine Covid-19-Härtefallunterstützung erhalten haben, dürfen während vier Jahren keine Dividenden ausschütten. Mit der Annahme der Motion 23.3842 Gapany hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, Liquidationsdividenden von diesem Verbot auszunehmen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 beschlossen, die Motion so umzusetzen, dass auf Bundesebene sämtliche Liquidationsdividenden bei Einzelunternehmen nicht mehr als Verstoss gegen das Dividendenverbot gelten. Mehr Informationen finden Sie in der Medienmitteilung.

Die Ergebnisse der – im Rahmen des SECO-Mandats bei den Kantonen durchgeführten – Kontrollen der Härtefallhilfen, die sich auf den Einsatz der Bundesratsreserve, die Einhaltung des Doppelsubventionierungsverbots und die Behandlung von Missbrauchsverdachten. beziehen, bestätigen insgesamt eine effiziente Bearbeitung und Kontrolle durch die kantonalen Verwaltungen.

Bern, 16.09.2024 – Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat in einem auf fünf Jahre ausgelegten Mandat im ersten Halbjahr 2024 bei den Kantonen weitere Stichprobenkontrollen zur den Covid-19-Härtefallhilfen durchführen lassen, die sich auf drei Bereiche erstreckten: der Einsatz der Bundesratsreserve, die Einhaltung des Doppelsubventionierungsverbots und die Behandlung von Missbrauchsverdachten. Der im Rahmen dieses Mandats halbjährlich erstellte Statusbericht, der im September vorgelegt wurde, zeigt, dass die Kantone die Härtefallanträge insgesamt einzelfallspezifisch beurteilt haben und die Sondersachverhalte mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeitet haben. Diese Arbeiten, die sich auf 252 ausgewählte Unternehmen bezogen, führten zu 7 materiellen Feststellungen. Während 5 davon keine Auswirkungen auf die Höhe der gewährten Unterstützung hatten oder vom Kanton bereits korrigiert worden waren, erfordern 2 Feststellungen eine Abklärung durch die betroffenen Kantone und gegebenenfalls eine Rückerstattung der Bundesbeteiligung. Das zweite Halbjahr 2024 wird zwei weiteren Kontrollarten gewidmet sein, nämlich der bedingten Gewinnbeteiligung und dem Dividendenverbot.

NB: Diese gemeldeten Fälle stehen nicht im Widerspruch zu den unten aufgeführten Statistiken von Easygov, einer umfassenderen Liste. Die hohe Fallzahl in diesen Statistiken ist grösstenteils darauf zurückzuführen, dass sie auch Fälle enthalten, die Kontrollen erfordern, die nicht von vornherein problematisch sind. Bei den Stichprobenkontrollen hingegen werden nur die wirklich inkohärenten Fälle in einer begrenzten Stichprobe aufgedeckt.

Dokumente:

22.12.2023: Härtefallhilfen haben sich gemäss der Evaluationen bewährt
Mit den Härtefallhilfen wurden Unternehmen unterstützt, die während der Corona-Pandemie bedeutende Umsatzeinbussen erlitten haben. Der Bundesrat zeigt in seinem am 22. Dezember 2023 verabschiedeten Bericht, dass sich dieses Instrument bewährt und den Unternehmen eindeutig dabei geholfen hat, die Krise zu überstehen. Insgesamt wurden mehr als 35 000 Unternehmen mit rund 5,3 Milliarden Franken unterstützt. Der Bericht zieht ausserdem nützliche Lehren für den Fall einer ähnlichen Krisensituation in der Zukunft. Mehr Informationen finden Sie in der Medienmitteilung und im Bundesratsbericht.

Dokumente:

Auswertungen und Grafiken zu den Covid-19-Härtefallgeldern

Der Bund beteiligt sich auf der Basis des Covid-19-Gesetzes und den Covid-19-Härtefallverordnungen 2020 und 2022 (HFMV 20 und HFMV 22) an den Ausgaben und Kosten der Kantone für die Unterstützungen an Unternehmen, die von der Pandemie besonders betroffen wurden. Die Härtefallmassnahmen, für deren Kosten oder Verluste ein Kanton die Beteiligung des Bundes in Anspruch nimmt, können als A-Fonds-perdu-Beiträge, rückzahlbare Darlehen, Garantien oder Bürgschaften ausgerichtet werden.

Die nachstehende Tabelle informiert über die Anzahl der von den Kantonen unterstützten Unternehmen und das Volumen der insgesamt ausbezahlten bzw. ausgesprochenen Härtefallgelder. Die Zahlen werden halbjährlich nachgeführt.

Von den Kantonen zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.06.2024
ausbezahlte bzw. gesprochene Härtefallunterstützungen
FinanzierungsinstrumentAnzahl unterstützter UnternehmenTotal in CHF
(Beiträge Bund und Kanton)
Ausbezahlte A-Fonds-perdu-Beiträge

HFMV 20

35’225

4'656.0 Mio.

Bundesratsreserve HFMV 20217.5 Mio.
HFMV 22186.6 Mio.
Gesprochene Darlehen / Bürgschaften / Garantien

HFMV 20

221.1 Mio.

Datenstand: 30.06.2024
HFMV 20 / 22: Covid-19-Härtefallverordnung 2020 / 2022

Die folgenden Darstellungen zeigen auf, wie und wo die Covid-19-Härtefallgelder für Unternehmen eingesetzt werden. Diese Visualisierungen basieren auf den Daten der Kantone. Die Darstellungen werden halbjährlich aktualisiert und können daher von den tagesaktuellen Zahlen abweichen. Um Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen auszuschliessen und deren Anonymität zu gewährleisten, können nur aggregierte Zahlen zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund von Rundungen kann es vorkommen, dass die Summe der Anteile nicht 100% beträgt.

Daten als CSV

 

Letzte Aktualisierung: 09.07.2024

Grafik zum Download: Anzahl A-Fonds-perdu-Beiträge nach Kanton [png]

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Grafik zum Download: Volumen A-Fonds-perdu-Beiträge nach Kanton [png]

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Grafik zum Download: Anzahl Darlehen/Bürgschaften/Garantien nach Kanton [png]

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Grafik zum Download: Volumen Darlehen/Bürgschaften/Garantien nach Kanton [png]

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Grafik zum Download: Volumen A-Fonds-perdu-Beiträge nach Top 10 Branchen [png]

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Grafik zum Download: Volumen Darlehen/Bürgschaften/Garantien nach Top 10 Branchen [png]

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Fälle mit Klärungsbedarf oder mit Verdacht auf Verstoss/Missbrauch

Die nachstehende Tabelle listet die Fälle auf, bei denen ein Klärungsbedarf oder ein Verdacht auf Verstoss/Missbrauch gemäss dem Covid-19-Gesetz und der Covid-19-Härtefallverordnung 2020 und 2022 (HFMV20, HFMV22) besteht. Die Tabelle wird halbjährlich anhand der von den Kantonen gelieferten Daten aktualisiert.

Art des Klärungsbedarfs / Verdachts auf Verstoss/Missbrauch
Klärungsbedarf
Laufendes Verfahren: Verdacht auf Verstoss/Missbrauch
Verfahren abgeschlossen: Verstoss/Missbrauch bestätigt
Verstoss/Missbrauch
nicht bestätigt
Anzahl UnternehmenAnzahl UnternehmenTotal
in CHF
Anzahl UnternehmenTotal
in CHF
Anzahl
Unternehmen
Gründungsdatum (Art. 3 Abs. 1 lit. a)196'882
Lohnkosten Schweiz (Art. 3 Abs. 1 lit. c)3
Vermögens- und Kapitalsituation (Art. 4 Abs. 1 lit. a/b)2141'780240'97218
Branchenspezifische Finanzhilfen (Art. 4 Abs. 1 lit. c)181'658'40632
Umsatzangaben (Art. 5, Art. 3 Abs. 1 lit. b)21178'501'583243'356'0103'097
Fixkostenangaben (Art. 5a)1115'4403239'399145
Behördliche Schliessung (Art. 5b)1214
Beitragsverwendung (Art. 6)13733630'380'1331223'787'322459
Kantonale Zuständigkeit (Art. 13 Abs. 1)138'0721183'8191
Andere4711710'827'684401'231'4241'357
Ergebnis18959351'559'9801948'838'9475'126

Letzte Aktualisierung: 09.07.2024

 

Rechtsgrundlagen

Gesetz:

Covid-19-Härtefallverordnung 2020:

Covid-19-Härtefallverordnung 2022:

 

 Weitere Informationen

  • Das Mandat des SECO zur Durchführung punktueller Kontrollen zur Umsetzung der Härtefallprogramme bei den Kantonen schreitet voranBern, den 08.03.2024 – Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat in einem auf fünf Jahre auslegten Mandat im zweiten Halbjahr 2023 bei den Kantonen weitere punktuelle Kontrollen zur Umsetzung der Covid-19-Härtefallverordung 2020 (HFMV 20) und der Covid-19-Härtefallverordung 2022 (HFMV 22) durchführen lassen. Der im Rahmen dieses Mandats halbjährlich erstellte Statusbericht, der im Februar vorgelegt wurde, zeigt, dass die Kantone – bezogen auf die kontrollierten Dossiers – die Bundesgesetzgebung bei der Umsetzung berücksichtigt haben. Als Ergebnis der in diesem Halbjahr durchgeführten Kontrollen wurden keine wesentlichen materiellen Fehler festgestellt, jedoch gab es in gewissen Fällen Nachfragen an die Kantone in Bezug auf ihre konkrete Handhabung von Härtefällen. Diese Nachfragen konnten aus Sicht des SECO von den Kantonen zufriedenstellend beantwortet werden und einige frühere Feststellungen konnten so mit den betroffenen Kantonen geklärt werden. Der Teil der Kontrollen, der sich auf die Gewährung der Finanzhilfen (Härtefallvergaben) konzentrierte, ist nun abgeschlossen. Das erste Halbjahr 2024 wird drei weiteren Kontrollarten gewidmet sein, nämlich der Verwendung der Bundesratsreserve, der Überwachung von Missbrauchsfällen und Rückflüssen sowie der Doppelsubventionierung.
    NB: Diese gemeldeten Fälle stehen nicht im Widerspruch zu den unten aufgeführten Statistiken von Easygov, einer umfassenderen Liste. Die hohe Fallzahl in diesen Statistiken ist grösstenteils darauf zurückzuführen, dass sie auch Fälle enthalten, die Kontrollen erfordern, die nicht von vornherein problematisch sind. Bei den Stichprobenkontrollen hingegen werden nur die wirklich inkohärenten Fälle in einer begrenzten Stichprobe aufgedeckt.

    Dokumente: Statusbericht 2. Halbjahr 2023

  • Härtefälle: Das Mandat des SECO für Stichprobenkontrollen zur Umsetzung der Härtefallprogramme in den Kantonen weist gute Ergebnisse aus.
    Bern, 28.09.2023 – Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat im ersten Halbjahr 2023 Stichprobenkontrollen zur Umsetzung der Covid-19-Härtefallverordnung (HFMV 20) und der Covid-19-Härtefallverordung 2022 (HFMV 22) in den Kantonen in Auftrag gegeben. Der Statusbericht im August, der sich auf die richtige Zusicherung von Härtefallhilfen konzentrierte, zeigt, dass die Kantone die Bundesgesetzgebung korrekt angewendet haben und dass ihre Härtefallumsetzungen keine systemischen Risiken oder Fehler aufweisen.

    NB: Diese gemeldeten Fälle stehen nicht im Widerspruch zu den unten aufgeführten Statistiken von Easygov, einer umfassenderen Liste. Die hohe Fallzahl in diesen Statistiken ist grösstenteils darauf zurückzuführen, dass sie auch Fälle enthalten, die Kontrollen erfordern, die nicht von vornherein problematisch sind. Bei den Stichprobenkontrollen hingegen werden nur die wirklich inkohärenten Fälle in einer begrenzten Stichprobe aufgedeckt.

    Dokumente: Statusbericht 1. Halbjahr 2023 und Management Response SECO

  • 10.03.2023: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat im zweiten Halbjahr 2022 Stichprobenkontrollen zur Umsetzung der Covid-19-Härtefallverordnung (HFMV 20) in den Kantonen in Auftrag gegeben. Der Statusbericht per Mitte Februar (Statusbericht 2. Halbjahr 2022 und Management Response SECO), der sich auf die richtige Zusicherung von Härtefallhilfen konzentrierte, zeigt, dass die Kantone die Bundesgesetzgebung korrekt angewendet haben und dass ihre Härtefallumsetzungen keine systemischen Risiken oder Fehler aufweisen. Der Bericht weist jedoch auf punktuelle Fehler und Versäumnisse hin, die den betroffenen Kantonen zur Klärung überwiesen wurden.
  • 19.09.2022: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat im ersten Halbjahr 2022 Stichprobenkontrollen zur Umsetzung der Covid-19-Härtefallverordnung (HFMV 20) in den Kantonen in Auftrag gegeben. Der Statusbericht per Mitte August (Statusbericht 1. Halbjahr 2022 und Management Response SECO), der sich auf die richtige Vergabe von Härtefallhilfen konzentrierte, zeigt, dass die Kantone die Bundesgesetzgebung korrekt angewendet haben und dass ihre Härtefallumsetzungen keine systemischen Risiken oder Fehler aufweisen. Der Bericht weist jedoch auf punktuelle Fehler und Versäumnisse hin, die den betroffenen Kantonen zur Klärung überwiesen wurden.
  • 23.12.2021: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat im Sommer und Herbst 2021 Stichprobenkontrollen zur Umsetzung der Covid-19-Härtefallverordnung in den Kantonen in Auftrag gegeben. Die Schlussberichte per Ende Oktober zeigen, dass die Kantone die Bundesgesetzgebung korrekt umgesetzt haben und dass ihre Härtefallumsetzungen keine systemischen Risiken oder Fehler aufweisen. Die Berichte weisen jedoch auf punktuelle Fehler und Versäumnisse hin, die den betroffenen Kantonen zur Klärung überwiesen wurden.
  • Übersicht über die geltenden Regelungen für Umsatzrückgänge bis Ende 2021
  • Übersicht über die geltenden Regelungen für Umsatzrückgänge in 2022
  • Stichprobenkontrollen bei Kantone zur Umsetzung der Covid-19-Härtefallverordnung

 

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